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Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstigen Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil.
Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Unternehmensgegenständen oder Geld.
Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines anderen, eigene Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, etwa Erschwindeln von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung, etc.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (insbesondere in einem Vergabeverfahren/Beschaffungsprozess), Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Risiken oder tatsächliche Verletzung von umweltbezogenen Pflichten durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder durch Zulieferer in der Lieferkette einer Organisation. Verletzung von Vorgaben zum Umweltschutz.
Mein Hinweis betrifft mehrere der vorgenannten Kategorien oder einen anderen schweren Regelverstoß aus dem Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes.